"Geldzuwendungen an einzelne Mitglieder legislativer Organe und an Fraktionen sind generell zu verbieten. Geldzuwendungen an Parteien sind in der Höhe streng zu begrenzen und außerdem nur durch natürliche Personen, die das aktive und passive Wahlrecht haben, zu erlauben. Es ist für mich nicht einzusehen, warum Kapitalgesellschaften oder Vereine und Verbände, die als juristische Personen ja auch nicht Mitglieder von Parteien sein können geschweige denn an allgemeinen Wahlen teilnehmen dürfen, dennoch einen derart großen Einfluss auf politische Parteien haben sollen!"